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1327. August 2. Breslau (act. et dat.).

quarto nonas Augusti.

Heinrich, Herzog von Schlesien, Herr der Breslauer und Glatzer Lande, gewährt, da in seiner Stadt Breslau sich Mängel bei dem Brothandel herausgestellt haben, dass oft auch gegen Münze mit dem richtigen Breslauer Zeichen Brot zu kaufen nicht möglich ist, womit das gemeine Volk seinen Hunger stillen kann, den Breslau er Rathmannen das Recht, zum allgemeinen Besten von Arm und Reich und damit stets genügend Brot vorhanden, worauf in einer wohl verwalteten Stadt besonders zu achten ist, den freien Brotmarkt zu Breslau nach ihrem Ermessen zu erlauben und zu verbieten, desgleichen auch für den Sonntag; dagegen soll der bisher herkömmliche freie Brotmarkt am Donnerstag auch weiter bleiben, auf dass man in seiner Stadt Breslau nicht nur sein und leben, sondern auch nach den Erfordernissen des menschlichen Lebens gut sein und gut leben kann.

Z.: Herr Jan von Borsnicz Ritter, Albert von Pak, Hermann von Borsnicz, Andreas Radak, Peter von Glogau, Johann Colner, Herr Otto von Donyn herzoglicher Protonotar und Ausfertiger dieses.


Aus dem im Bresl. Stadtarch. A 6 befindlichen Or. mit dem Siegel des Herzogs abgedr. von Korn im Cod. dipl. Sil. VIII, 14 und im Bresl. Urkundenb. S. 121/122.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 22, 1903; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1327 - 1333. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.